AGB

AGB für Hotelaufnahme (gültig ab 2020)

I.   Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Central Hotel Tegel (ein Betrieb der Fa. Walter Wegner & Sohn e.K., Inh. Dr. Michael Wegner, HRA 19028 B, Bln.-Charlottenburg) zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen vom Central Hotel Tegel für den Kunden(Hotelaufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- undähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Central Hotel Tegel und können von der Zahlung einerzusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II.   Vertragsabschluss; Hinweispflicht

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Central Hotel Tegel zustande. Dem Central Hotel Tegel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Der Kunde ist spätestens bei Vertragsabschluss verpflichtet, das Central Hotel Tegel unaufgefordert darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Central Hotel Tegel in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III.    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise vom Central Hotel Tegel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über CentralHotel Tegel beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Central Hotel Tegel verauslagt wird.
  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel City Tax. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  3. Das Central Hotel Tegel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl dergebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, d
  4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € an das Central Hotel Tegel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann das Central Hotel Tegel stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
  6. Das Central Hotel Tegel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Central Hotel Tegel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung der Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Das Central Hotel Tegel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Central Hotel Tegel aufrechnen oder verrechnen.

IV.   Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Central Hotel Tegel

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Central Hotel Tegel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrechtim Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Central Hotel Tegel derVertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Central Hotel Tegel auszulösen. Das Rücktrittsrecht desKunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Central Hotel Tegel in Textform ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt das Central Hotel Tegel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Central Hotel Tegel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütungtrotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Central Hotel Tegel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmersowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Central Hotel Tegel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm stehtder Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.   Rücktritt des Central Hotel Tegel, nicht genehmigte Veranstaltungen

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,ist das Central Hotel Tegel bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Central HotelTegel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Central Hotel Tegel mit angemessener Fristsetzungnicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Ferner ist das Central Hotel Tegel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Central Hotel Tegel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglichmachen;
  • Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden.Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;

    3. Das Central Hotel Tegel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Central Hotel Tegel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Central Hotel Tegel zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
  • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
  • eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Central Hotel Tegel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
  • Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Central Hotel Tegel unterbinden bzw. abbrechen.
  • Der berechtigte Rücktritt vom Central Hotel Tegel oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Central Hotel Tegel gegen den Kunden bestehen, so kann das Central Hotel Tegel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI.   Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Central Hotel Tegel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Central Hotel Tegel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Central Hotel Tegel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit demCentral Hotel Tegel vereinbart werden.
  4. Sollte der Kunde das Zimmer über 11 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Central Hotel Tegeldazu getroffen zu haben, kann das Central Hotel Tegel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessenvertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass das Central Hotel Tegel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII.   Haftung vom Central Hotel Tegel

  1. Das Central Hotel Tegel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit. Weiterhin haftet das Central Hotel Tegel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Central Hotel Tegel beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Central Hotel Tegel beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.Einer Pflichtverletzung vom Central Hotel Tegel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Central Hotel Tegel auftreten, wird das Central Hotel Tegel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Central Hotel Tegel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Central Hotel Tegel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen den Hotelsafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800 € odersonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500 € einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Central Hotel Tegel zu treffen.
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Central HotelTegel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung vom Central Hotel Tegel gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
  4. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Central Hotel Tegel besteht nicht. Bei Abhandenkommen oderBeschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Central Hotel Tegel nicht.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Central Hotel Tegel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung vom Central Hotel Tegel gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

VIII.   Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Central Hotel Tegel Hotels, hier Berlin.
  3. Im kaufmännischen Verkehr ist  –  auch  für  Scheckstreitigkeiten  –  ausschließlicher  Gerichtsstand  Berlin. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Das Central Hotel Tegel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand Januar 2020)

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